Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Wellheim vom 15.12.2014 entsprechend den Beschlüssen des Marktgemeinderates Wellheim zur Beitrags-und Gebührenkalkulation wie folgt zu ändern.
§ 1
Beitragssatz
§ 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,38 €
b) pro m² Geschoßfläche 10,06
€
§ 2
Grundgebühr hinsichtlich Schmutzwasserbeseitigung
§ 9a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluss
bis 5 cbm/h 36
€
bis 10 cbm/h 48
€
bis 20 cbm/h 60
€
bis 30 cbm/h 72 €
über 30 cbm/h 84 €
§ 3
Schmutzwassergebühr
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze
nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den
angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 1,76 € pro
Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 4
Niederschlagswassergebühr
§ 10a Abs. 7 wird wie folgt geändert:
(7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt
0,10 € pro m² pro Jahr.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.