Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Wellheim vom 15.12.2014 entsprechend den Beschlüssen des Marktgemeinderates Wellheim zur Beitrags-und Gebührenkalkulation wie folgt zu ändern:
§ 1
Beitragssatz
§ 6 wird wie folgt geändert:
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche netto 1,55 €
b) pro m² Geschoßfläche netto 8,85
€
§ 2
Grundgebühr
§ 9a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluss
Netto
pro Jahr
bis 5 cbm/h 36
€
bis 10 cbm/h 48
€
bis 20 cbm/h 60
€
bis 30 cbm/h 72
€
über 30 cbm/h 84 €
§ 3
Verbrauchsgebühr
(1) § 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
(3) Die Gebühr beträgt netto 2,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(2) § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher
Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 2,40 € pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.