Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktrat erteilt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Die notwendigen Befreiungen werden erteilt, soweit diese rechtlich möglich sind. Der Marktrat weist darauf hin, dass der Balkon über die 20m-Zone zur Kreisstraße hinausragt. Dies wird kritisch gesehen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die geplante Tiefe des Balkons die Tiefe anderer Balkone in diesem Straßenzug nicht übersteigt.