Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. Die Prüfung erfolgt gem. Art. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung in nichtöffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. Die Prüfung erfolgt gem. Art. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung in nichtöffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.