Beschluss:
Auf den o. g. Sachvortrag wird verwiesen.
Der Ortssprecher hat das Recht, an allen
Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme
teilzunehmen und Anträge zu stellen. Der Marktgemeinderat nimmt keine Beschränkung
dieses Rechtes auf die Wahrnehmung der örtlichen Aufgaben vor.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr
Christian Marb in der Ortsversammlung vom 25.10.2021 ordnungsgemäß als
Ortssprecher des Gemeindeteils Gammersfeld gewählt wurde. Herr Christian Marb
wird als Ortssprecher für die Dauer der aktuellen Wahlperiode bis 30.04.2026
per Feststellungsbeschluss bestätigt.
Erster Bürgermeister Robert Husterer bestellt
Herrn Christian Marb zum Ortssprecher
des Gemeindeteils Gammersfeld. Zugleich verpflichtet er Herrn Christian Marb
zur Sorgfalts- und Verschwiegenheit gemäß Art. 20 und Art. 56 a GO.
Herr Christian Marb übt sein Ehrenamt als
Ortssprecher ab dem Tag der Bestellung und somit ab dem 28.10.2021 aus.