Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird - zur Wahrung der Geheimhaltungsgründe - zur weiteren Beschlussfassung auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zurückgestellt.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird - zur Wahrung der Geheimhaltungsgründe - zur weiteren Beschlussfassung auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zurückgestellt.