Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Anträgen im Rahmen des Bauantrages zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Anträgen im Rahmen des Bauantrages zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.