Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Von Seiten des Marktgemeinderates Wellheim wird der Verordnungserlass gemäß der Sachverhaltsdarstellung beschlossen.

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre[1].

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 13.09.2004 sowie die 1. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 24.01.2007  außer Kraft.

 

 



[1] (§ 14 Abs. 1)
Alternative 2: In der Verordnung kann auch eine kürzere Geltungsdauer angegeben werden.