Beschluss:
Von Seiten des Marktgemeinderates Wellheim wird der Verordnungserlass gemäß der Sachverhaltsdarstellung beschlossen.
Diese
Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt
20 Jahre[1].
Gleichzeitig
tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der
öffentlichen Straßen vom 13.09.2004 sowie die 1. Änderung der Verordnung über
die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom
24.01.2007 außer Kraft.
[1] (§ 14 Abs. 1)
Alternative 2: In der Verordnung kann
auch eine kürzere Geltungsdauer angegeben werden.