Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt die Durchführung der zwei Maßnahmen (siehe Sachverhalt). Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden ergänzenden Förderunterlagen einzureichen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt die Durchführung der zwei Maßnahmen (siehe Sachverhalt). Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden ergänzenden Förderunterlagen einzureichen.