Beschluss:
Der Marktrat beschließt, dass jeder Stundungsantrag gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung dem Marktgemeinderat Wellheim zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Beschluss:
Der Marktrat beschließt, dass jeder Stundungsantrag gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung dem Marktgemeinderat Wellheim zur Entscheidung vorgelegt werden soll.