Beschluss:
Nach Aussprache und Diskussion sowie verschiedener Meinungsbekundungen hierzu beschließt der Marktgemeinderat Wellheim, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des
Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt,
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 5.686.950 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.790.000 € ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird eine Kreditaufnahme von 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.496.900 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1) Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe
(A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.
2) Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
am 01. Januar 2021 in Kraft.
Gleichzeitig wird der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024
mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm beschlossen.