Sitzung: 25.03.2021 2021/MGR/012
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Von Seiten des Marktgemeinderates Wellheim wurde in der Sitzung vom 25.02.2021 über folgende nichtöffentliche Tagesordnungspunkte Beschluss gefasst:
TOP 3 – Genehmigung des 3. Nachtrags der Vereinbarung
zwischen der kath. Pfarrpfründestiftung St. Andreas ./. Markt Wellheim –
Sportplatz
Mit dem 3. Nachtrag der Vereinbarung zwischen der kath. Pfarrpfründestiftung und dem Markt Wellheim wurde der Mietvertrag für das Grundstück Fl.Nr. 245 zu 0.8780 ha verlängert.
TOP 4 – Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung
der Verwaltung – Auftragsvergabe
Der Auftrag für eine Organisationsuntersuchung mit anschließender Stellenbewertung für die Bereiche Verwaltung, Bauhof, Kläranlage und Wasser wurde an die kommunale Organisationsberatung aus Lappersdorf erteilt.
TOP 5 – Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung der
Arbeitsgemeinschaft „Partnerschaft Spanien“ – Beschlussfassung zum
Vertragsabschluss
Der Marktgemeinderat Wellheim hat dem Abschluss eines öffentliche-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Partnerschaft Spanien“ zugestimmt.
Die Zusammenarbeit der Kommunen Markt Altmannstein, Stadt Beilngries, Markt Kinding, Markt Wellheim und des Landkreises Eichstätt zur Förderung der „Partnerschaft Spanien“ besteht bereits seit vielen Jahren. Diese Zusammenarbeit soll nun für die Zukunft auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.
Die „Partnerschaft Spanien“ sieht eine Zusammenarbeit mit dem Partnernaturpark Sierra Maria-Los Velez auf breiter gesellschaftlicher Ebene vor. Ein Schwerpunkt wird hier auf die Begegnungen von jungen Menschen gelegt.
Die Zusammenarbeit mit dem Partnernaturpark erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:
a) Schutz- und Entwicklungskonzepte für die Naturparke und die Naturpark-Regionen
(Nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume)
b) Wissenschaft und Forschung
c) Förderung eines nachhaltigen, natur- und sozialverträglichen Tourismus
d) Kultur und historisches Erbe
e) Bildung für nachhaltige Entwicklung
f) Austausch von Schulklassen, Berufs- und Jugendgruppen, Vereinen und Fachleuten
g) Öffentlichkeitsarbeit
h) Internationale Gemeindepartnerschaften im Rahmen der Europäischen Einigung
Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse werden gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) der Öffentlichkeit hiermit bekanntgegeben.