Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktrat erteilt das gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter der Maßgabe, dass das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.

 

Sofern doch etwaige Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen notwendigen werden sollten, soll hierfür nach entsprechender Beantragung und Begründung nochmals entschieden werden.