Beschluss:
Der Marktrat
erteilt das gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter der Maßgabe, dass
das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.
Sofern doch etwaige Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen notwendigen werden sollten, soll hierfür nach entsprechender Beantragung und Begründung nochmals entschieden werden.