Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und befreit das Vorhaben von den im Bebauungsplan Nr. 3 „Jurastraße“ der Satzungsänderung folgende Befreiungen:

 

Zu §§ 3, 6 und 7 des bestehenden B-Planes der Satzungsänderung: Höchstgrenze der Geschosszahlen max. U+E (talseitig sichtbares Untergeschoss, Erdgeschoss, Satteldach), d. h. Dachgeschossausbau mit Südseite 2x Dachgaube <2,50 Meter und Nordseite 1x Dachgaube 3,35 Meter sowie Neubau eines Carports mit einer gedrehten Dachrichtung (Satteldach) und einer Dachneigung von 20 Grad.

 

Der isolierten Abweichung der zulässigen Grenzbebauung von 15 m auf 16 m wird ebenfalls zugestimmt.

 

Der Dachüberstand der Dachgaube ist dem Dachüberstand des Wohnhauses anzupassen.

 

Von Seiten des Marktrates wird vorgeschlagen, den Carport zu spiegeln und einen elektrischen Toröffner in der Garage zu installieren um ein zügiges Einfahren zu ermöglichen.