Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Marktrat beschließt folgenden Grundsatzbeschluss: Die Auszahlung von Zuschüssen ab einem Betrag von 1.000,00 € erfolgt künftig nur noch nach Vorlage der Kassenbücher der vergangenen 5 Jahre. Die Verwaltung überprüft die Kassenbücher auf zweckgemäße Verwendung der gezahlten Zuschüsse. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Auszahlung der Zuschüsse verweigert werden.