Beschluss:
Der Marktrat lehnt
die Errichtung eines Mobilfunkmasten auf der Fl.Nr. 666 Gemarkung Gammersfeld
ab, da
unterversorgte Bereiche vor allem im Buchhofer Tal in Konstein davon aufgrund
des von Vodafone gewählten Standortes nicht profitieren würden sondern
lediglich der unbewohnte Bereich von Fa. Auernhammer bis Ellenbrunn zusätzlich
abgedeckt würde.