Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschluss:

Der Marktrat beschließt das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Zweifamilienhaus mit Garagenanbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 120/34 der Gemarkung Konstein zu erteilen.

- Der Befreiung/Abweichung von der Stellplatzsatzung bzw. GarStellV, hinsichtlich des nicht eingehaltenen Stauraums vor der neuen, zusätzlichen Garage (ca. 2,95 m bis zur Straßenkante anstatt 5,00 m) wird zugestimmt, da die Vorgaben durch die örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden können.

Da sich das Vorhaben im verkehrsberuhigten (30er-Zone) Wohnsiedlungs- und einem Kreuzungsbereich befindet, fährt dort der Verkehr grundsätzlich mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit am Grundstück vorbei. Es wird dem Bauherrn empfohlen, ein elektrisches Tor mit Funkfernbedienung einzubauen.

- Der isolierten Abweichung hinsichtlich der Überschneidung der (neuen) Abstandsflächen des Wohnhauses mit der bestehenden Garage wird ebenfalls zugestimmt, da es nur den Eigentümer selbst betrifft und keine negativen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke hat.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Bauherren darauf hinzuweisen, dass Dachterrassen auf Grenzgebäuden nicht zulässig sind.