Beschluss:
Der Marktrat beschließt das gemeindliche
Einvernehmen für den Umbau des bestehenden Wohnhauses zum Zweifamilienhaus mit
Garagenanbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 120/34 der Gemarkung Konstein zu
erteilen.
- Der Befreiung/Abweichung von der Stellplatzsatzung bzw. GarStellV, hinsichtlich
des nicht eingehaltenen Stauraums vor der neuen, zusätzlichen Garage (ca. 2,95
m bis zur Straßenkante anstatt 5,00 m) wird zugestimmt, da die Vorgaben durch
die örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden können.
Da sich das Vorhaben im verkehrsberuhigten
(30er-Zone) Wohnsiedlungs- und einem Kreuzungsbereich befindet, fährt dort der
Verkehr grundsätzlich mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit am Grundstück
vorbei. Es wird dem Bauherrn empfohlen, ein elektrisches Tor mit
Funkfernbedienung einzubauen.
- Der isolierten Abweichung hinsichtlich der Überschneidung der (neuen)
Abstandsflächen des Wohnhauses mit der bestehenden Garage wird ebenfalls
zugestimmt, da es nur den Eigentümer selbst betrifft und keine negativen
Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke hat.
Die Verwaltung wird gebeten, die Bauherren darauf hinzuweisen, dass Dachterrassen auf Grenzgebäuden nicht zulässig sind.