Beschluss:
Nach Aussprache und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des
Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt,
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 5.622.650 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.721.300 € ab.
§ 2
Für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird keine Kreditaufnahme
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1) Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe
(A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.
2) Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
am 01. Januar 2020 in Kraft.
Gleichzeitig wird der Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023
mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm beschlossen.