Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten isolierten Befreiungen beim Bauvorhaben zur Errichtung des Gartenhäuschens mit Freisitz am Grundstück Grasselweg 20, Fl.Nr. 886/30 Gemarkung Biesenhard.
Um zukünftige Befreiuungen zu vermeiden, wird die Verwaltung beauftragt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Hard-Grasselweg“ in soweit zu veranlassen, dass die Breite der Ortsrandeingrünung von 5 m auf 3 m reduziert wird.