Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

 

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, dass die noch nicht durch Verbesserungsbeiträge gedeckten Kosten der Abwassersanierung in die Neukalkulation der Verbrauchsgebühren einbezogen werden sollen.

Die noch ausstehenden Restkosten der Baumaßnahmen sind durch das Büro BBI zu ermitteln. Die Differenz zu den bereits erhobenen Vorausleistungen der Verbesserungsbeiträgen hat dann das Sachverständigenbüro Suchowski bei der Kalkulation der neuen Verbrauchsgebühren zu berücksichtigen.