Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 106/4, 106/11 und 106/12 der Gemarkung Konstein wird erteilt.

 

Der Marktrat beschließt folgende isolierte Befreiungen/Abweichungen und Klarstellung:

Klarstellung zu 1.1: Höhenlage Schemaschnitt; betrifft nur Flurnummer 106/8 -> Wandhöhe 4,80 m bleibt

Befreiung zu 3.2: Höhenlage Auffüllung 1,0 m Abstand vom Graben -> geplant unterkellerte Garage bis zur Grenze, sowie ein unterirdischer Erdgastank, Gesamtlänge 12,50 m, danach wieder Punkt 3.2

Befreiung zu 5.1: Wandhöhe Garage 3,0 m -> Garage wird unterkellert, Wandteil zum Graben schaut aus dem Boden, Haus wird nicht unterkellert – ressourcenschonend, aber auch hochwasserbedingt (Punkt 6.3) bzw. der geringen Tiefe und Topographie des Baugrundstücks geschuldet.

Isolierte Abweichung: Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen hinsichtlich der insgesamt zulässigen Grenzbebauung (15 m) und der Höhe der Grenze zulässigen Grenzbebauung (3,0 m) (Art. 6 Abs. 9 BayBO i. V. m. Art. 63 BayBO).