Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. B1 „Am Gartenfeld“ in Biesenhard teilweise gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen wird, da er seinem Widmungszweck entsprechend nicht mehr genutzt werden kann und auch nicht mehr vorhanden ist.

Die Einziehung bezieht sich auf die Teilstrecke mit der Flurnummer 73, 73/8der Gemarkung Biesenhard (0,902 km).

In der Widmungsverfügung sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

2. Grundstück: Fl.Nr. 73 wird gestrichen

3. Startpunkt: gestrichen; Neu: nordöstliche Grenze von Fl.Nr. 102 (siehe Lageplan).

Streckenlänge neu: 0,420 km (1,340 km sind zu streichen)

Bemerkungen: Einziehung einer Teilstrecke mit 0,902 km (Fl.Nr. 73, 73/8 Gemarkung Biesenhard) wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung umgehend bekannt zu machen.