Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 37 zum Bestandteil
dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und
Änderungen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung ‚Neuburger Straße‘ im OT Wellheim –
bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung –
entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse zu überarbeiten.
Beschluss: genehmigt Ja 10
Nein 0
Satzungsbeschluss:
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung „Neuburger Straße“ in Wellheim, nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der
Marktgemeinderat beschließt nach § 10 Abs. 1 die Einbeziehungssatzung
„Neuburger Straße“ in Wellheim, bestehend aus Planzeichnung,
den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 09.04.2020 als Satzung. Die
Begründung in der Fassung vom 09.04.2020 wird gebilligt.
Beschluss: genehmigt Ja 10 Nein 0