Beschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 38 zum Bestandteil
dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und
Änderungen zum einfachen Bebauungsplan in Biesenhard „Nordwestlich der
Pfahlstraße“ aufgrund der Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher
Belange und Bürgerinnen und Bürger. Der einfache Bebauungsplan in Biesenhard
„Nordwestlich der Pfahlstraße“ wird in der Fassung vom 17.03.2020 der
eingearbeiteten Änderungen samt Begründung gebilligt.
Sodann ist der Bebauungsplan samt Begründung und diesem Beschluss nochmals zur Einsicht niederzulegen. Die Niederlegung und Einsichtsmöglichkeit ist öffentlich bekannt zu machen.