Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 38 zum Bestandteil dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und Änderungen zum einfachen Bebauungsplan in Biesenhard „Nordwestlich der Pfahlstraße“ aufgrund der Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger. Der einfache Bebauungsplan in Biesenhard „Nordwestlich der Pfahlstraße“ wird in der Fassung vom 17.03.2020 der eingearbeiteten Änderungen samt Begründung gebilligt.

 

Sodann ist der Bebauungsplan samt Begründung und diesem Beschluss nochmals zur Einsicht niederzulegen. Die Niederlegung und Einsichtsmöglichkeit ist öffentlich bekannt zu machen.