Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag  für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 227/10 der Gemarkung Biesenhard (Steigäcker 2) wird erteilt.

Die Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. XI „Steigäcker“ in Biesenhard werden wie folgt erteilt:

1. zu  A.1:  Anstatt 2 Vollgeschosse im EG und DG hier im EG und OG, da durch den Jurahausstil kein Dachgeschoss entsteht.

2. zu C 2:  Maximale Grundfläche der Nebengebäude einschließlich Garage 50 m²;
hier 54,32 m²

3. zu C 3.1: Dachform/-neigung: anstatt Satteldach mit 30 – 40 Grad, hier mit 20 Grad bei Wohnhaus und Garage

4. zu C 4.3: Kniestockhöhe anstatt 50 cm, hier 2,65 m, bedingt durch den Jurahausstil mit Vollgeschoss im OG und Wegfall des Dachgeschosses. Durch den Jurahausstil mit flachem Dach, wird die Firsthöhe des Wohnhauses nicht wesentlich höher als bei den umliegenden Häusern, die im DG ein Vollgeschoss gebaut haben

5. zu C 5.1: Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Flachziegeln anstatt ziegelroter Pannen oder Biberschwänze. Man hat sich an den westlich angrenzenden Wohnhäusern orientiert, die ebenfalls graue Dacheindeckung aufweisen.

6.  zu C 5.4: Anstatt einer Gebäudetiefe von 11 m, hier 12,14 m. Der B-Plan definiert nicht eindeutig, welches Gebäudemaß hierfür heranzuziehen ist (Straßenseite oder in Bezug auf das Grundstück an sich).

 

Städtebauliche Gründe sprechen nicht dagegen, zumal von diesen Festsetzungen bereits bei früheren Bauanträgen Befreiungen erteilt wurden.