Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 36 zum Bestandteil dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und Änderungen zu dem Entwurf der Ortsabrundungssatzung ‚Hirtenstraße‘ im OT Gammersfeld – bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzung, Hinweisen und nachrichtlicher Übernahme und der Begründung – entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse zu überarbeiten.
Beschluss: genehmigt Ja 11 Nein
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Satzungsbeschluss:
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Ortsabrundungssatzung ‚Hirtenstraße‘ im OT Gammersfeld nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Marktgemeinderat beschließt nach § 10 Abs. 1 die Ortsabrundungssatzung ‚Hirtenstraße‘ im OT Gammersfeld, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und nachrichtliche Übernahme, in der Fassung vom 13.02.2020 als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 13.02.2020 wird gebilligt.
Beschluss: genehmigt Ja 11 Nein 0