Beschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 35 zum Bestandteil
dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und
Änderungen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung ‚Neuburger Straße‘ im OT Wellheim –
bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung –
entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse zu überarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den – gemäß Beschluss – überarbeiteten Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzuleiten.