Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 532 der Gemarkung Wellheim das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

In Bezug auf den vorgelegten Bauantrag wird die Zustimmung zu folgenden notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. III Wellheim“ erteilt:

 

1.   § 3 Abs. c)  Maß der baulichen Nutzung
Baugrenzen und 1. Änderung, § 1 Abs. c)
Zulassung der Überschreitung der Baugrenze am Südwest-Eck um ca. 3,00 x 3,00 m

2.   § 3 Abs. e) Maß der Baulichen Nutzung
Zulassung eines ausgebauten Dachgeschosses
(Anmerkung: DG-Ausbauten wurden in der Änderungssatzung bereits zugelassen)

3.   § 8 Höhe der Gebäude
Sockelhöhe, gefordert 20-30 cm, Zulassung von 35 cm Sockelhöhe

4.   § 8 Höhe der Gebäude
Zulassung einer Wandhöhe von 5,70 m < 6,00 m

5.   § 12 Grundstücksbegrenzung
Spannzäune bis 0,60 m  Höhe mit Strauchbepflanzung Zulassung höherer Stützmauern