Beschluss:
Der Marktrat beschließt, an den bisherigen Regelungen weiterhin festzuhalten.
Als Rechenschaftsbericht ist die Vorlage einer Kopie des Kassenbuchs der Jagdgenossenschaft ausreichend.
Es wird empfohlen, sich zeitnah mit den Jagdvorstehern zu treffen, um diese auch hinsichtlich der geänderten Verteilungsmasse des Zuschusses zu informieren.