Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, für das Gebiet zwischen dem Baugebiet „zur Buche“ und dem Fuhrunternehmen W. Rathei in Biesenhard einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 237 (Teilfläche), 237/6 und 237/7 der Gemarkung Biesenhard.

Planungsziel ist die Festschreibung des Gebietscharakters in ein Dorfgebiet (MD) gemäß 5 BauNVO.

Der dazu vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2019 wird vom Marktrat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In der Begründung zum einfachen Bebauungsplan in Biesenhard ist noch mit aufzunehmen, dass Ausgleichsflächen für etwaige Bebauungen vom jeweiligen Eigentümer bereitzustellen sind.