Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, für den Bereich des Dohlenfelsenparkplatzes und die Rasenspielfelder einen qualifizierten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Campingplatz Konstein“ aufzustellen. Die festgehaltenen Änderungen sind vom Ing.-Büro Kammer in den Vorentwurf einzuarbeiten.

Der Umgriff des überplanten Bereichs umfasst die Flurstücke mit den Nummern: 244, 244/2, 245, 246, 247, 248, 280, 283, 284 und Teilfläche aus 279  jeweils der Gemarkung Konstein.

 

Der Platz soll so geplant werden, dass er automatisiert betrieben werden kann. Der Begriff „Campingplatz“ soll durch den Begriff „Wohnmobilstellplatz“ ersetzt werden.

 

Unter 1.2 des Entwurfs soll noch die Schank-/Speisewirtschaft ergänzt werden und unter 1.3 ebenfalls aufgeführt werden.

 

Punkt 3.2 soll ersatzlos gestrichen werden.

 

Bei Punkt 3.3 soll der Dachüberstand von 1,50 Meter auf 3,0 Meter geändert werden.

 

Punkt 3.6 soll ersatzlos gestrichen werden.

 

Im Punkt 5 muss LRA Donau-Ries in LRA Eichstätt geändert werden.

 

Eine evtl. Entsiegelung der Parkflächen soll in der Begründung und im Plan dargestellt werden

 

Der Aufstellungsbeschluss ist von der Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.