Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis. Die Prüfung erfolgt gem. Art. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung in nichtöffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.