Beschluss:
Nach Aussprache und Diskussion beschließt
der Marktgemeinderat, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den
Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 mit den darin enthaltenen
Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt,
er
schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.514.050
€
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.059.700 €
ab.
§ 2
Für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird keine Kreditaufnahme
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird
auf 1.715.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe
(A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke
(B)
400 v. H.
2)
Gewerbesteuer
350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000
€ festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Gleichzeitig wird der Finanzplan für die Jahre
2018 bis 2022 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm beschlossen.