Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss:

Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 32 zum Bestandteil dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und Änderungen zu dem Entwurf der Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer Straße‘ im OT Konstein – bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzung, Hinweisen und nachrichtlicher Übernahme und der Begründung – entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse zu überarbeiten.

 

Satzungsbeschluss:

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer Straße‘ im OT Konstein nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Marktgemeinderat beschließt nach § 10 Abs. 1 die Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer Straße‘ im OT Konstein, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und nachrichtliche Übernahmen, in der Fassung vom    29.05.2019 als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 29.05.2019 wird gebilligt.