Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 32 zum Bestandteil
dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und
Änderungen zu dem Entwurf der Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer Straße‘ im OT Konstein –
bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzung, Hinweisen und
nachrichtlicher Übernahme und der Begründung – entsprechend der im Rahmen der
Abwägung gefassten Beschlüsse zu überarbeiten.
Satzungsbeschluss:
Nach Abwägung aller
eingegangenen Stellungnahmen zur Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer Straße‘ im OT
Konstein nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der
Marktgemeinderat beschließt nach § 10 Abs. 1 die Ortsabrundungssatzung ‚Aichaer
Straße‘ im OT Konstein, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen
Festsetzungen, Hinweisen und nachrichtliche Übernahmen, in der Fassung vom 29.05.2019 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 29.05.2019 wird gebilligt.