Beschluss:
Der Marktrat beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten isolierten Abweichungen von den Abstandsflächen wegen überlanger Grenzbebauung (hier 23,5 m) bzw. dem zu geringen Stauraum (hier 2 m) vor der geplanten Garage mit Abstellraum auf Fl.Nr. 107/5 Gemarkung Konstein zu erteilen.
Bezüglich des zu geringen
Stauraums wird der Abweichung zugestimmt, da die meisten Bestandsgaragen
entlang der Römerbergstraße den Stauraum nicht einhalten, es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich (30 km/h) handelt und der Bauherr eine
funkgesteuerte Toranlage einbaut.