Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat fasst folgenden Beschluss:

Die in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Marktgemeinde Wellheim (Friedhofsgebührensatzung) vom 23.09.2011 festgesetzten Grabgebühren (vgl. § 4), die Leichenhausgebühr (vgl. § 5) sowie die Sonstigen Gebühren (vgl. § 6) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. den entsprechenden abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Grabgebühren, Leichenhausgebühr sowie der Sonstigen Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter-Büro noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Der vorgenannte Beschluss ist öffentlich durch ortsüblichen Aushang bekannt zu machen.