Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat fasst folgende Beschlüsse:

1.   Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Wellheim vom 15.12.2014 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6), die Grundgebühren (vgl. § 9 a) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. den entsprechenden abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzei9t geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe  eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter-Büro noch durchzuführenden  Berechnungen festgestellt werden.

 

2.   Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Wellheim vom 15.12.2014 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6), die Grundgebühren (vgl. § 9 a) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. den entsprechenden abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzei9t geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe  eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter-Büro noch durchzuführenden  Berechnungen festgestellt werden.

 

Die vorgenannten Beschlüsse sind öffentlich durch ortsüblichen Aushang bekannt zu machen.