Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt folgendes:

 

1.   Grundsätzliche Entscheidung über den Verkauf:

Die Grundstücke sind unverzüglich zum Kauf öffentlich anzubieten.

genehmigt             Ja        14        Nein    0

 

2.   Art des Vergabeverfahrens:

Am bisherigen Losverfahren gemäß der Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken wird festgehalten. Allerdings sollen hierbei Einheimische zuerst zum Zuge kommen und nur dann Auswärtige, wenn sich keine Einheimischen bewerben. Interessenten können sich auch für alle drei Grundstücke bewerben. Dabei gilt jedoch dann das zuerst gezogene Los, und für das oder die nachfolgenden Grundstücksver­losungen werden die Lose dieser Bewerber dann automatisch ungültig

genehmigt            Ja        13        Nein    1

 

3.   Festlegung des Kaufpreises (€/m²):

Der Kaufpreis beträgt 100 €/m². Darin enthalten sind neben der ggf. noch notwendigen vermessung und der Erschließung auch Vorausleistungen auf die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser für die Grundstücksfläche und für die Geschossfläche in Höhe von ¼ der Grundstücksfläche.

genehmigt             Ja        14        Nein    0

 

4.   Festlegung eines Bauzwangs:

In den Kaufvertrag ist ein Bauzwang (Wiederkaufsrecht) dergestalt aufzunehmen, dass auf dem erworbenen Grundstück ab Kaufdatum innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen ist und dieses innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig sein muss.

genehmigt             Ja        14        Nein    0