Beschluss:
Der Marktrat beschließt folgendes:
1.
Grundsätzliche
Entscheidung über den Verkauf:
Die Grundstücke sind unverzüglich zum Kauf öffentlich anzubieten.
genehmigt Ja 14 Nein 0
2.
Art
des Vergabeverfahrens:
Am bisherigen Losverfahren gemäß der Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken wird festgehalten. Allerdings sollen hierbei Einheimische zuerst zum Zuge kommen und nur dann Auswärtige, wenn sich keine Einheimischen bewerben. Interessenten können sich auch für alle drei Grundstücke bewerben. Dabei gilt jedoch dann das zuerst gezogene Los, und für das oder die nachfolgenden Grundstücksverlosungen werden die Lose dieser Bewerber dann automatisch ungültig
genehmigt Ja 13 Nein 1
3.
Festlegung
des Kaufpreises (€/m²):
Der Kaufpreis beträgt 100 €/m². Darin enthalten sind neben der ggf. noch notwendigen vermessung und der Erschließung auch Vorausleistungen auf die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser für die Grundstücksfläche und für die Geschossfläche in Höhe von ¼ der Grundstücksfläche.
genehmigt Ja 14 Nein 0
4.
Festlegung
eines Bauzwangs:
In den Kaufvertrag ist ein Bauzwang (Wiederkaufsrecht) dergestalt aufzunehmen, dass auf dem erworbenen Grundstück ab Kaufdatum innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen ist und dieses innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig sein muss.
genehmigt Ja 14 Nein 0