Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt den Erlass der vorliegenden Neufassung der „Jugendförderrichtlinien“ mit den festgehaltenen Änderungen in den Artikeln 3, 4, 5 und 7.

 

Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2017 rückwirkend in Kraft.

 

Ausnahmsweise wird die Antragsfrist für die Förderung 2017 vom 31.03.2018 auf den 30.09.2018 wegen der Änderungen verlängert

 

Die Richtlinien werden als Anlage Nr. 27 zum Bestandteil dieses Beschlusses erhoben.