Beschluss:
Der Marktrat billigt den vorliegenden Entwurf mit den festgehaltenen Änderungen zu der Ortsabrundungssatzung „Aichaer Straße“ im Ortsteil Konstein vom 13.06.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme bekanntzumachen, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zusammen mit dem Ing.-Büro Kammer durchzuführen.