Beschluss:
Gegen die Ergänzung der Tagesordnung bestehen keine Einwände; die Tagesordnung gilt mit den Ergänzungen somit als festgestellt.
Beschluss:
Gegen die Ergänzung der Tagesordnung bestehen keine Einwände; die Tagesordnung gilt mit den Ergänzungen somit als festgestellt.