Beschluss:
Der Marktrat beschließt, den Eheleuten Roland und Gabriele Eberth, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stellplätzen auf Ihrem Grundstück Fl.Nr. 839 der Gemarkung Biesenhard (Zum Erlengrund 2) zu erteilen.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. VI Hard, werden folgende Befreiungen erteilt.
1. Traufhöhe 5,97 m anstatt 5,80m gem. Regelbeispiel.
2. Zu § 4 Abs. 1 Grundfläche Nebengebäude: insgesamt 43 m² statt 25 m²
3. Zu § 7 Nr. 3 Dachflächenentwässerung: Ableitung statt Versickerung
4. Zu § 7 Nr. 1 Nebengebäude: Holzbauweise statt Massivbauweise
Zu der isolierten Abweichung (Abstandsflächen) für die Garage und Nebengebäude entlang der südlichen Grenze (Länge der grenznahen Bebauung insgesamt 17,93 m anstatt maximal 15 m) wird die gemeindliche Zustimmung erteilt
Für das neue Gebäude sind gemäß den gemeindlichen Satzungen, eigene Grundstücksanschlüsse für Abwasser und Wasser herzustellen. Ein Anschluss an die Ver-/Entsorgungslei8tungen des bestehenden Wohnhauses ist nicht zulässig.
Weiter sind die Leitungen (Kanal, Wasser, Strom, Telefon), Stellplätze sowie die Zufahrt zum neuen Wohnhaus dinglich im Grundbuch zu sichern.