Beschluss:
Nach Aussprache und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des
Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt,
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 5.316.250 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.304.200 € ab.
§ 2
Für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird keine Kreditaufnahme
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 1.726.000
€ festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1) Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe
(A) 400 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.
2) Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
am 01. Januar 2018 in Kraft.
Gleichzeitig
wird der Finanzplan für die Jahre 2017
bis 2021 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm beschlossen.