Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Nach Aussprache und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:

 

Haushaltssatzung des Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende Haushaltssatzung:

                                                                      § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt,

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.316.250 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.304.200 ab.

 

                                                                       § 2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird keine Kreditaufnahme festgesetzt.

 

                                                                       § 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.726.000 festgesetzt.

 

                                                                       § 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer

   a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe (A)        400 v. H.

   b) für die Grundstücke (B)                                      400 v. H.

2) Gewerbesteuer                                                    350 v. H.

 

                                                                       § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 festgesetzt.

 

                                                                       § 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

 

                                                                       § 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

 

Gleichzeitig wird der Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm beschlossen.