Beschluss:
Der Marktrat beschließt, Herrn Norbert Habermeyer das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Doppelhaushälfte am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 114/3 der Gemarkung Konstein (Hünenring 1) zu erteilen.
Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass für dieses Wohnhaus eigene Grundstücks-/Hausanschlüsse für Wasser und Kanal herzustellen sind (im Plan bereits berücksichtigt).