Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhauses am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 114/3 der Gemarkung Konstein (Hünenring 1) wird zurückgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bauverwaltung abzuklären welche Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen ist. Der entsprechende Stellplatznachweis ist bis zur nächsten Sitzung dann vorzulegen.

 

Die Verwaltung soll die dingliche Sicherung der Kanalleitung durch die Grundstücke von Herrn Klaus Kleinlein gegen die übliche Entschädigung durch das Notariat veranlassen.