Beschluss:
Der Marktrat beschließt die in Anlage Nr. 26 zum Bestandteil dieses Beschlusses erhobenen, festgehaltenen Abwägungen, Korrekturen und Änderungen zum Bebauungsplan „Südlich der Römerbergstraße – Westteil“ aufgrund der Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger. Der Bebauungsplan „Südlich der Römerbergstraße – Westteil“ OT Konstein wird in der Fassung der eingearbeiteten Änderungen samt Begründung gebilligt.
Das Architekturbüro Böhm hat die
Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen umgehend einzuarbeiten. Sodann ist der
Bebauungsplan samt Begründung und diesem Beschluss nochmals zur Einsicht
niederzulegen. Die Niederlegung und Einsichtsmöglichkeit ist öffentlich bekannt
zu machen.
Weiter beschließt der Marktrat,
dass die notwendig werdende Schaffung von Parkraum im Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss beraten werden soll.