Beschluss:
Der Marktrat beschließt, Frau Simone Böhm für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 886/5 der Gemarkung Biesenhard (Grasselweg 6 in Hard) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
In Bezug auf den vorgelegten
Bauantrag wird die Zustimmung zu folgenden notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. VII „Hard-Nördlich der Kreisstraße“
erteilt:
1.
zu A0 Festsetzung Vollgeschoss: hier 2 statt 1
2.
zu
A3.0: Firstrichtung wird gedreht
3.
zu
A3.1: Dachneigung „nur“ 32 ° anstatt 33°-42°
4.
zu
A4.3: Traufhöhe 5,84 m anstatt max. 4,30m bergseitig
5. zu A5.1: Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus
um ca. 2 m bis
2,50 m Richtung Osten hin zu Fl.Nr. 835/1
Die Befreiungen
sind städtebaulich vertretbar, da bereits mehrfach von diesen Festsetzungen in
früheren Fällen Befreiungen erteilt worden waren.