Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, Frau Simone Böhm für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 886/5 der Gemarkung Biesenhard (Grasselweg 6 in Hard) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

In Bezug auf den vorgelegten Bauantrag wird die Zustimmung zu folgenden notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. VII „Hard-Nördlich der Kreisstraße“ erteilt:

1.   zu A0        Festsetzung Vollgeschoss: hier 2 statt 1

2.   zu A3.0: Firstrichtung wird gedreht

3.   zu A3.1: Dachneigung „nur“ 32 ° anstatt 33°-42°

4.   zu A4.3: Traufhöhe 5,84 m anstatt max. 4,30m bergseitig

5.  zu A5.1: Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus um ca. 2 m bis
2,50 m Richtung Osten hin zu Fl.Nr. 835/1

 

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, da bereits mehrfach von diesen Festsetzungen in früheren Fällen Befreiungen erteilt worden waren.