Beschluss:
Der Marktrat beschließt, die
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag des Herrn Karl
Moll zur Nutzungsänderung des
bestehenden Gästehauses zu einem Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten auf dem
Grundstück Fl.Nr. 607 der Gemarkung Konstein (Aicha 17) zurückzustellen, da ein
qualifizierter Bebauungsplan für den Bereich Aicha aufgestellt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Baugenehmigungsbehörde beim
Landratsamt Eichstätt, einen Antrag auf Aussetzung der Entscheidung über die
Zulässigkeit des Vorhabens gem. § 15 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum von 12
Monaten zu stellen.