Beschluss:
Der Marktrat beschließt, für den Bereich entlang der Aichaer Straße eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen.
Der Geltungsbereich der Satzung,
soll das Grundstück Fl.Nr. 645/18 der Gemarkung Konstein mit insgesamt 1.182 m²
umfassen. Der für eine Wohnbebauung vorgesehene Bereich endet auf Höhe des Gartenhäuschens vor dem
Gartenhäuschen (geändert s. Sitzung v. 19.04.2018 – Top 2 –) im östlichen Teil
des Grundstücks. Auf die Georisiken durch Steinschlag ist hinzuweisen und ein
diesbezüglicher Haftungsausschluss aufzunehmen.
Der Auftrag für den Satzungsentwurf und die Durchführung des Verfahrens, soll an das Ing.Büro Kammer aus Donauwörth vergeben werden.