Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktrat beschließt, für den Bereich entlang der Aichaer Straße eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen.

Der Geltungsbereich der Satzung, soll das Grundstück Fl.Nr. 645/18 der Gemarkung Konstein mit insgesamt 1.182 m² umfassen. Der für eine Wohnbebauung vorgesehene Bereich endet auf Höhe des Gartenhäuschens vor dem Gartenhäuschen (geändert s. Sitzung v. 19.04.2018 – Top 2 –) im östlichen Teil des Grundstücks. Auf die Georisiken durch Steinschlag ist hinzuweisen und ein diesbezüglicher Haftungsausschluss aufzunehmen.

Der Auftrag für den Satzungsentwurf und die Durchführung des Verfahrens, soll an das Ing.Büro Kammer aus Donauwörth vergeben werden.